Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann jede Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium werden, die durch wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich der naturwissenschaftlichen oder experimentellen klinischen Grundlagenforschung ausgewiesen ist, ferner jede Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, die durch ihre berufliche Tätigkeit oder ihre Kenntnisse und Interessen zu den Zielen der Gesellschaft beitragen kann.
Außerordentliches Mitglied kann jede Person mit einer abgeschlossenen Ausbildung werden, die durch ihre berufliche Tätigkeit und ihre Kenntnisse und Interessen zu den Zielen der Gesellschaft beitragen kann.
Korrespondierende Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft werden aufgrund hervorragender wissenschaftlicher Leistungen oder besonderer Verdienste auf dem Gebiet der experimentellen Gerontologie verliehen.
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Zwecke der Gesellschaft zu unterstützen.