| 1. |
Diplomanden oder Doktoranden, die Ergebnisse ihrer Forschung mit einem
Vortrag auf dem Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Alternsforschung
vorstellen und Mitglieder der Gesellschaft sind, werden Reise- und übernachtungskosten
in einem Hotel mittlerer Klasse ersetzt. Sollten die Arbeiten gedruckt werden,
so kann ein Druckzuschuss erstattet werden. Der Gesamtbetrag pro Antragsteller liegt
bei maximal 1000,00 Euro. Maximal können pro Jahreskongress fünf Diplomanden oder
Doktoranden gefördert werden. |
2. |
Sämtliche Unkosten müssen durch Belege nachgewiesen werden.
Erst dann kann die überweisung getätigt werden.
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3. |
Sowohl im Anhang der geförderten Diplom- oder Doktorarbeiten als auch von geförderten
Publikationen ist die Prof. Dr. Dieter Platt-Stiftung zu erwähnen.
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4. |
Die Prof. Dr. Dieter Platt-Stiftung erhält über den Präsidenten der Deutschen
Gesellschaft für Alternsforschung ein Exemplar der Diplom- oder der Doktorarbeit bzw.
einen Sonderdruck.
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5. |
Die Anträge werden jeweils von den zuständigen Chefs an den Präsidenten der
Deutschen Gesellschaft für Alternsforschung gestellt. Letzterer verwaltet die Zuwendungen
der Stiftung, sammelt die Belege und reicht diese dann gesammelt an die Prof. Dr.
Dieter Platt-Stiftung ein.
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6. |
Die Fördermaßnahme gilt bis zum Widerruf durch die Prof. Dr. Dieter Platt-Stiftung.
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